Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Das Plangebiet des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 liegt im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld im Bezirk Hamburg-Altona (Ortsteil 216) und umfasst im Wesentlichen das Grundstück Von-Hutten-Straße 45 (Flurstück 2815). Dieses liegt seit dem Brand des ehemaligen Ausfluglokals „Bahrenfelder Forsthaus“ im März 2015 und dessen Abriss sowie der Entsiegelung der Fläche im Sommer 2016 brach. Nun soll dem brachliegenden Grundstück eine neue Nutzung zugeführt werden.

Aufgrund des in Hamburg bestehenden großen Wohnraumbedarfs sollen die planerischen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnnutzungen im Plangebiet geschaffen werden. Die Schaffung eines Wohnraumangebots im Plangebiet soll dazu beitragen, das Ziel des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zu erreichen, jährlich mindestens 10.000 neue Wohnungen bereitzustellen, um dem hohen Wohnungsdruck entgegenzuwirken und verstärkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Aufgrund der zentralen Lage im Stadtteil Hamburg-Bahrenfeld und der Nähe zu öffentlichen Grün- und Parkanlagen bestehen gute Voraussetzungen für die Entwicklung einer attraktiven Wohnnutzung.

Zudem wird die Entwicklung des Plangebiets durch weitere städtebauliche Entwicklungen in direkter Nachbarschaft begünstigt. Mit der Überdeckelung der Bundesautobahn A 7 (BAB A7) sowie der Entwicklung der Science City Hamburg-Bahrenfeld, ist im direkten Umfeld des Plangebiets eine Qualifizierung von Flächen für den Wohnungsbau, die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen sowie die Schaffung von Grünflächen und Wegeverbindungen geplant.

Das Plangebiet ist innerhalb der Volkspark-Landschaftsachse gelegen und ist Bestandteil des 2. Grünen Rings des Grünen Netzes Hamburgs. Nordwestlich an das Plangebiet grenzen die Flächen des Lutherparks, südöstlich des Friedhofs Holstenkamp an. Dementsprechend stellt das Plangebiet ein wichtiges Bindeglied zur Verknüpfung der umliegenden Grünflächen und zur Stärkung des Freiraumverbundsystems dar. Am nordwestlichen Rand und im südlichen Teilbereich des Plangebietes soll daher zur Erweiterung des Lutherparks eine neue öffentliche Parkanlage hergestellt werden, die über eine Wegeverbindung zukünftig für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird. Die Planung steht damit auch im Kontext der Qualitätsoffensive Freiraum der Stadt Hamburg, da eine Verbesserung der bezirklichen Freiraumversorgung bei gleichzeitig steigender Einwohnerzahl ermöglicht und das Freiraumverbundsystem ergänzt wird.

Das bisher geltende Planrecht des Bebauungsplans Bahrenfeld 10, festgestellt am 01.07.1968, setzt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 überwiegend ein Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen, hier ein „Ausflugslokal“, fest. Da das Planungsziel, die Schaffung von Wohnraum sowie einer öffentlichen Parkanlage, auf Grundlage des bestehenden Planrechts nicht umgesetzt werden kann, soll der Bebauungsplan Bahrenfeld 73 im Normalverfahren aufgestellt werden.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 3635), geändert am 27. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 257 S. 1). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 01/25 (Amtlicher Anzeiger (Amtl. Anz. Nr. 65, S. 1603) eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat nach der Bekanntmachung vom 29. Mai 2020 (Amtl. Anz. S. 691) vom 08. Juni 2020 bis einschließlich 08. Juli 2020 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Plans hat nach der Bekanntmachung vom XXX (Amtl. Anz. S. XXX) vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____stattgefunden.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgten die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans (siehe Ziffer 3.1.1) und des Landschaftsprogramms (siehe Ziffer 3.1.2).

3. Planerische Rahmenbedingungen

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