Tonndorf 35 / Rahlstedt 139

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung

Zeitraum

Noch 10 Tage  

Institution

Bezirksamt Wandsbek

Planungsanlass

Im Zuge der zeitnah auslaufenden Erbpacht mehrerer Grundstücke im Baublock Ellerneck/Lohwisch/Feldlerchenweg soll mit dem Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 an dieser Stelle neues Planrechtgeschaffen werden, um eine Nachverdichtung in zweiter Reihe realisieren zu können. Durch die Schaffung neuer Baufelder im rückwärtigen Bereich des Baublocks soll hiermit den Erbpachtnehmenden Planungssicherheit gegeben werden und auch dem städtischen Ziel einer Nachverdichtung von geeigneten Flächen mit Wohnraum nachgekommen werden.

Ansprechperson

Nico Deutscher

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Wandsbek

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Am Alten Posthaus 2

22041 Hamburg

 

Tel. + 49 40 42881- 2846

E-Mail: nico.deutscher@wandsbek.hamburg.de

Aktuelle Mitteilungen

Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch

Im Rahmen neu gewonnener Erkenntnisse im Zuge der Veröffentlichung (Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 04.03.2024 bis 04.04.2024 wurde die Festsetzung § 2 Nummer 5 der Verordnung zum oben genannten Bebauungsplan-Entwurf angepasst.

Die Begründung wurde hierzu unter Kapitel 5.8.5 angepasst.

Als Eigentümer:innen / Bewohner:innen im Plangebiet können Sie ab dem 22. April 2024 bis einschließlich zum 06. Mai 2024 eine Stellungnahme abgeben.

Sie die finden die aktualisierte Verordnung und Begründung mit farblich hervorgehobenen Änderungen im Bereich "Planunterlagen".

Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den kenntlich gemachten geänderten oder ergänzten Inhalten (Gelb hervorgehoben) des im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Entwurfs der Verordnung und Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

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