Tonndorf 35 / Rahlstedt 139
Verfahrensschritt
Öffentliche AuslegungZeitraum
Noch 10 Tage –Institution
Bezirksamt WandsbekPlanungsanlass
Im Zuge der zeitnah auslaufenden Erbpacht mehrerer Grundstücke im Baublock Ellerneck/Lohwisch/Feldlerchenweg soll mit dem Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 an dieser Stelle neues Planrechtgeschaffen werden, um eine Nachverdichtung in zweiter Reihe realisieren zu können. Durch die Schaffung neuer Baufelder im rückwärtigen Bereich des Baublocks soll hiermit den Erbpachtnehmenden Planungssicherheit gegeben werden und auch dem städtischen Ziel einer Nachverdichtung von geeigneten Flächen mit Wohnraum nachgekommen werden.
Ansprechperson
Nico Deutscher
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Am Alten Posthaus 2
22041 Hamburg
Tel. + 49 40 42881- 2846
E-Mail: nico.deutscher@wandsbek.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch
Im Rahmen neu gewonnener Erkenntnisse im Zuge der Veröffentlichung (Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 04.03.2024 bis 04.04.2024 wurde die Festsetzung § 2 Nummer 5 der Verordnung zum oben genannten Bebauungsplan-Entwurf angepasst.
Die Begründung wurde hierzu unter Kapitel 5.8.5 angepasst.
Als Eigentümer:innen / Bewohner:innen im Plangebiet können Sie ab dem 22. April 2024 bis einschließlich zum 06. Mai 2024 eine Stellungnahme abgeben.
Sie die finden die aktualisierte Verordnung und Begründung mit farblich hervorgehobenen Änderungen im Bereich "Planunterlagen".
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den kenntlich gemachten geänderten oder ergänzten Inhalten (Gelb hervorgehoben) des im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Entwurfs der Verordnung und Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.