Altona-Altstadt29(1Aend)
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt AltonaPlanungsanlass
Mit der Änderung des Bebauungsplans Altona-Altstadt 29 sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, im Mischgebiet des Planbereiches ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in diesem Gebiet und seinem Umfeld zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess der im Umfeld vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe entgegenzuwirken.
Ansprechperson
Irina Herzberg
Bezirksamt Altona
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Abteilung Bebauungsplanverfahren
Jessenstraße 1-3
22767 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 42811 6059
Fax: +49 (0) 40 4279 02617
E-Mail: irina.herzberg@altona.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Zum Entwurf des Bebauungsplans Altona-Altstadt 29 - Änderung (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Anlage zur Verordnung und Begründung) wird in der Zeit
vom 22.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.