Planunterlagen: Rahlstedt135

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Im Jahr 2018 hat die Bäderland Hamburg GmbH beschlossen, den Freibadstandort des Rahlstedter Freibads an der Straße Wiesenredder aufzugeben und im Gegenzug den Hallenbadstandort an der Rahlstedter Bahnhofstraße mit einem ganzjährig geöffneten Freibad mit Liegewiese und beheizbarem Wasserspielbereich auszubauen, um dort das Badeangebot in Rahlstedt zu bündeln.

Das Freibad wurde aufgrund dieser betriebswirtschaftlichen Entscheidung im Jahr 2020 zurückgebaut. Die frei gewordene Fläche (Flurstücke 7139 und 7140 der Gemarkung Alt-Rahlstedt) wurde dann für den Wohnungsbau in Betracht gezogen und an einen Vorhabenträger (Zusammenschluss aus drei Hamburger Wohnungsbauunternehmen) veräußert, der im südlichen Teilbereich die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau plant. Die Wohnbebauung soll eine Arrondierung der umgebenden Siedlungsstruktur darstellen und nach Norden die östlich und westlich bestehende Siedlungskante zum Landschaftsraum aufnehmen. Der nördliche Teilbereich, an den Wiesen, Weiden und Auwaldflächen angrenzend, soll sich diesem anschließen und landschaftlich gestaltet werden. Dies beinhaltet auch die Freilegung eines verrohrten Abschnitts des Bachs Stellau, der das Plangebiet durchzieht, sowie die Herstellung einer öffentlichen Parkanlage (einschließlich einer Spielfläche). Die Entrohrung und Renaturierung der Stellau erfolgt dabei außerhalb des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Verfahrens durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).

Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat im Juli 2018 sowie erneut am 13.12.2023 das Bezirksamt Wandsbek angewiesen, das Bebauungsplanverfahren für den Bereich des Freibades Rahlstedt am Wiesenredder mit dem Ziel der Ausweisung nunmehr einer Wohnungsbaufläche für rund 170 bis 190 Wohneinheiten (davon 35% öffentlich gefördert) durchzuführen.

Im Zuge der Umsetzung, sollen mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von zehn Wohngebäuden mit insgesamt rund 180 Wohneinheiten sowie die Herstellung einer öffentlichen Parkanlage geschaffen werden. Ferner wird der zukünftige naturnahe Bachlauf der Stellau als Vorflut gesichert.

Mit der vorliegenden Planung kann zusätzlicher Wohnungsbau an einem integrierten und gut erschlossenen Standort realisiert werden. Die Umsetzung des Vorhabens bedeutet, dass die Grundstücke einer der Lage entsprechenden Ausnutzung mit einer städtebaulichen und hochbaulichen Qualität zugeführt werden. Damit leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Befriedigung des dringenden Wohnraumbedarfs in Hamburg. Gleichzeitig ermöglicht die Planung eine Renaturierung des Bachlaufs der Stellau und eine Herstellung einer naturnahen Gewässerlandschaft sowie einer öffentlich nutzbaren Parkanlage, die eine Lücke im Stellauwanderweg schließt und diesen an ein übergeordnetes Fußwegenetz anbindet. Somit kann ein funktionaler Übergang zwischen den naturnahen Landschaftsflächen und den anschließenden Wohngebieten geschaffen werden.

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt und ein Durchführungsvertrag geschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt, bei dem auch die Eingriffsregelung zur Anwendung kommt.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 348 S. 1, 7).

Das Planverfahren wurde durch den Hauptausschuss der Bezirksversammlung am 20.05.2019 eingeleitet. Der formale Aufstellungsbeschluss (W05/22) wurde durch die Bezirksamtsleitung am 08.06.2022 (Amtl. Anz. S.855) gefasst und am xx.xx.202x geändert (Amtl. Anz. S.xx). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 21. Mai 2019 (Amtl. Anz. S. 660) am 3. Juni 2019 stattgefunden. Die Veröffentlichung des Plans hat nach der Bekanntmachung vom xx.xx.20xx (Amtl. Anz. S. .....) in der Zeit vom …… bis einschließlich …… stattgefunden.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Neben der Verordnung und der Planzeichnung wird für das oben beschriebene Vorhabengebiet ein Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des Bebauungsplans. Für das Vorhaben wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen.

3. Planerische Rahmenbedingungen

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: