1. Anlass der Planung
Im Jahr 2018 hat die Bäderland Hamburg GmbH beschlossen, den Freibadstandort des Rahlstedter Freibads an der Straße Wiesenredder aufzugeben und im Gegenzug den Hallenbadstandort an der Rahlstedter Bahnhofstraße mit einem ganzjährig geöffneten Freibad mit Liegewiese und beheizbarem Wasserspielbereich auszubauen, um dort das Badeangebot in Rahlstedt zu bündeln.
Das Freibad wurde aufgrund dieser betriebswirtschaftlichen Entscheidung im Jahr 2020 zurückgebaut. Die frei gewordene Fläche (Flurstücke 7139 und 7140 der Gemarkung Alt-Rahlstedt) wurde dann für den Wohnungsbau in Betracht gezogen und an einen Vorhabenträger (Zusammenschluss aus drei Hamburger Wohnungsbauunternehmen) veräußert, der im südlichen Teilbereich die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau plant. Die Wohnbebauung soll eine Arrondierung der umgebenden Siedlungsstruktur darstellen und nach Norden die östlich und westlich bestehende Siedlungskante zum Landschaftsraum aufnehmen. Der nördliche Teilbereich, an den Wiesen, Weiden und Auwaldflächen angrenzend, soll sich diesem anschließen und landschaftlich gestaltet werden. Dies beinhaltet auch die Freilegung eines verrohrten Abschnitts des Bachs Stellau, der das Plangebiet durchzieht, sowie die Herstellung einer öffentlichen Parkanlage (einschließlich einer Spielfläche). Die Entrohrung und Renaturierung der Stellau erfolgt dabei außerhalb des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Verfahrens durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).
Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat im Juli 2018 sowie erneut am 13.12.2023 das Bezirksamt Wandsbek angewiesen, das Bebauungsplanverfahren für den Bereich des Freibades Rahlstedt am Wiesenredder mit dem Ziel der Ausweisung nunmehr einer Wohnungsbaufläche für rund 170 bis 190 Wohneinheiten (davon 35% öffentlich gefördert) durchzuführen.
Im Zuge der Umsetzung, sollen mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von zehn Wohngebäuden mit insgesamt rund 180 Wohneinheiten sowie die Herstellung einer öffentlichen Parkanlage geschaffen werden. Ferner wird der zukünftige naturnahe Bachlauf der Stellau als Vorflut gesichert.
Mit der vorliegenden Planung kann zusätzlicher Wohnungsbau an einem integrierten und gut erschlossenen Standort realisiert werden. Die Umsetzung des Vorhabens bedeutet, dass die Grundstücke einer der Lage entsprechenden Ausnutzung mit einer städtebaulichen und hochbaulichen Qualität zugeführt werden. Damit leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Befriedigung des dringenden Wohnraumbedarfs in Hamburg. Gleichzeitig ermöglicht die Planung eine Renaturierung des Bachlaufs der Stellau und eine Herstellung einer naturnahen Gewässerlandschaft sowie einer öffentlich nutzbaren Parkanlage, die eine Lücke im Stellauwanderweg schließt und diesen an ein übergeordnetes Fußwegenetz anbindet. Somit kann ein funktionaler Übergang zwischen den naturnahen Landschaftsflächen und den anschließenden Wohngebieten geschaffen werden.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt und ein Durchführungsvertrag geschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt, bei dem auch die Eingriffsregelung zur Anwendung kommt.