Rahlstedt135
Ra135 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 135 "Wiesenredder" gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 22. Dezember 2025 (BGBl. I S.348, S. 1, 7) öffentlich auszulegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 "Wiesenredder" dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von zehn Wohngebäuden mit insgesamt rund 180 Wohneinheiten sowie der Herstellung einer öffentlichen Parkanlage. Von den geplanten Wohneinheiten sind mindestens 35 Prozent als geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Weiteres Ziel der Planung ist es unter anderem, den zukünftigen, naturnahen Bachlauf der Stellau planungsrechtlich zu sichern.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 135 wird veröffentlicht und umfasst die Verordnung mit textlichen Festsetzungen, die Planzeichnung sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan. Ebenfalls veröffentlicht werden die Begründung zum Bebauungsplan, die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms.
Die Beteiligung findet im Zeitraum vom 27. Februar 2026 bis einschließlich 30. März 2026 statt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung der vorgenannten Unterlagen zur Planung auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt:
Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, IV. Obergeschoss, 22041 Hamburg.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für Auskünfte und Erörterungen zur Planung stehen die zuständigen Mitarbeiter:innen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter der Telefonnummer 040 / 4 28 81 - 34 57 oder per E-Mail unter Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de zur Verfügung.
Alle weiteren Informationen zum Bebauungsplanverfahren können Sie dem Veröffentlichungstext entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Veysel Celik
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Bebauungsplanung
Am Alten Posthaus 2
22041 Hamburg
Tel. + 49 40 42881- 3032
E-Mail: veysel.celik@wandsbek.hamburg.de
Ra135_2026-02-20_Bekanntmachung_Amtlicher Anzeiger.pdf (788.81 KB pdf)