Rahlstedt137
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 137 (Nordlandweg) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 137 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 20.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 137 (Nordlandweg) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 137 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 20.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.