Langenhorn 2 (1. Änd.) "Aufhebung der Festsetzung Geschäftsgebiet – Parowstraße"
Verfahrensschritt
Bearbeitung 1Zeitraum
–Institution
Behörde für Stadtentwicklung und WohnenPlanungsanlass
Durch die Aufhebung der Festsetzung - Geschäftsgebiet - im Bebauungsplan Langenhorn 2 erfolgt die genehmigungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben auf dieser Fläche zukünftig gemäß § 34 BauGB. Im Einklang mit der maßstabsgebenden Umgebung ermöglicht dieses vor dem Hintergrund des bestehenden Wohnungsmangels in der Freien und Hansestadt Hamburg die Genehmigung von zusätzlichem Wohnungsbau, höheren Dichten und einheitlichen Geschossigkeiten.
Ansprechperson
Barbara Koller
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
LP 21 – Verfahrensmanagement und Grundsatz der Bauleitplanung
Tel.: +49 40 / 428 40 - 8216
E-Mail: barbara.koller@bsw.hamburg.de
Aktuelle Mitteilungen
In Bearbeitung
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, welche vom 15.05.2023 bis zum 12.06.2023 stattfand, befindet sich das Verfahren nun in der weiteren Bearbeitung und Planung.