Rahlstedt138
Rahlstedt 138 - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan) und seine Begründung sowie die dazu vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden von Freitag, den 22. November 2024, bis einschließlich Montag, den 23. Dezember 2024, veröffentlich.
Anbei finden Sie den Text aus dem Amtlichen Anzeiger zur Veröffentlichung des Bebauungsplanänderungsentwurfs als PDF-Dokument.
Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, für den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 138 (Zellerstraße) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom 22. November 2024 bis einschließlich 23. Dezember 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Während der oben genannten Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten bzw. ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.