Planunterlagen: Othmarschen 47 (Holmbrook)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziel der Planung

Der Bebauungsplan Othmarschen 47 schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung des Plangebietes als öffentliche sowie private Grünflächen u.a. mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“. Somit wird die bereits vorhandene öffentliche Parkanlage mit neuen privaten Kleingärten verknüpft. Die Kleingärten sollen als Kleingartenpark gestaltet werden, sodass die festgesetzte private Grünfläche im Zusammenspiel mit der verbleibenden öffentlichen Parkanlage weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar ist. Die vorhandene öffentliche Wegeverbindung zwischen Holmbrook, Bernadottestraße, Othmarscher Kirchenweg und Hirtenweg sowie ein Großteil des vorhandenen Baum- und Gehölzbestands bleiben in der jetzigen Form erhalten. Die Erschließung der Kleingärten soll über die Straße Holmbrook erfolgen. Darüber hinaus wird der vorhandene Spielplatz gesichert. Die Naherholungsqualität des Gebietes bleibt somit erhalten und ein weiterer Beitrag zur zukunftsfähigen, qualitätsvollen Entwicklung des Stadtteils wird geleistet.

Die rund 20 neuen Kleinkartenparzellen am Holmbrook dienen als Ersatzparzellen für die entfallenden Kleingärten am neuen Schulstandort Schwengelkamp, der als Wohnfolgeeinrichtung im Zuge der neu entstandenen Wohngebiete im Umfeld erforderlich ist. Eine besondere Eignung der Flächen des Plangebietes für die festgesetzten Nutzungen ergibt sich durch die direkte Nähe zum aktuellen Standort der Kleingartenparzellen und der bisherigen Nutzung als Grünfläche. Auf einem Teil der Fläche besteht gegenwärtig eine temporäre öffentlich-rechtliche Unterbringung, die zeitnah verlagert werden soll, so dass die Voraussetzung für eine schnelle Umnutzung als Kleingärten gegeben ist.

Der Bebauungsplan Othmarschen 47 dient damit folgenden Zielsetzungen:

  • Zum einen soll die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung des Gebietes als Kleingartenanlage geschaffen werden und damit der Charakter einer qualitativen Grünanlage im städtischen Kontext gesichert und weiterentwickelt werden. Zudem wird damit ein neuer Kleingarten-Standort in direkter Nähe zu weiteren Kleingartenparzellen geschaffen.
  • Zum anderen soll die Bedeutung der Grünfläche im Verbund mit dem lokalen Grünzug am Holmbrook gestärkt und die Durchgängigkeit insbesondere von der Bernadottestraße bis zum Othmarscher Kirchenweg dauerhaft gesichert werden, so dass das Plangebiet die vorhandenen Grünstrukturen und Kleingartenparzellen im Osten mit den geplanten Grünstrukturen und Kleingartenparzellen auf dem Deckel der A7 im Norden verbindet. Insgesamt kann durch die Planung die Naherholungsqualität des Gebietes langfristig gesichert und gestärkt und ein weiterer Beitrag zur zukunftsfähigen, qualitätsvollen Entwicklung des Stadtteils geleistet werden.
  • Zudem wird der vorhandene Spielplatz im Plangebiet und die angrenzenden Straßenverkehrsflächen planungsrechtlich gesichert.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394, S. 1, 28). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan auch naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 04/21 vom 17. November 2021 (Amtl. Anz. S. 2094) eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 12. November 2021 (Amtl. Anz. S. 1918) am 29. November 2021 stattgefunden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat nach Bekanntmachungen vom 26. März 2024 (Amtl. Anz. S. 391) und vom xx. xxxx 2025 (Amtl. Anz. S. xxx) in der Zeit vom 8. April 2024 bis einschließlich 8. Mai 2024 und in der Zeit vom xx.xxx 2025 bis einschließlich xx.xxx 2025 stattgefunden.

Es wird ein Verfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB durchgeführt.

3. Planerische Rahmenbedingungen

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