Planunterlagen: Langenhorn68

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.6. Bauschutzbereich

Das Plangebiet befindet sich im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg-Airport gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 699), zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808, 2831, 2833, 2018 S. 472).

3.2.7. Baumschutz

Für die im Plangebiet vorhandenen Bäume und Hecken gilt die Baumschutzverordnung (BaumSchVO) vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 359, 369). Bei für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Fällmaßnahmen und sonstigen Eingriffen im Baumbestand (Wurzel- und Kronenraum) sind die Regelungen der BaumSchVO einschließlich der üblichen Ersatzregelungen maßgeblich.

3.2.8. Gesetzlich geschützte Biotope

Auf dem östlichen Teil, den ehemaligen Gleisanlagen des früheren Güterbahnhofs Ochsenzoll, hatte sich eine natürliche Vegetation mit geschützten Biotopen entwickelt. Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Autohandels wurden Teile der in der Biotopkartierung erfassten gesetzlich geschützten Trockenrasen Biotope zerstört. Der Ersatz erfolgt nun in den jetzt im B-Plan als gesetzlich geschützte Biotope gekennzeichneten Flächen, die gleichzeitig auch als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt sind. Auf der Fläche befinden sich zwischen gehölzbewachsenen Bereichen Biotopflächen des Typs „Trocken- oder Halbtrockenrasen“, die aufgrund § 30 BNatSchG gemäß Abs. 2 Nr. 3. in Verbindung mit § 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) Anlage Nr. 3.4 gesetzlich geschützt sind.

Zur Beschreibung der Vegetation siehe Kap. 4.2.7

  • Drei mit Schlacke-Quadern befestigte Flächen sollen entsiegelt und der Sukzession zum Trockenrasen überlassen werden,
  • die neuen Böschungen sollen mit Samenmaterial für Trockenrasen begrünt werden,
  • junger Gehölzaufwuchs, vor allem Birken und Brombeeren, soll in Teilflächen gerodet werden, damit sich der Trockenrasen wieder ausbreiten kann,
  • Schotterflächen, die noch unbewachsen sind, sollen mit sandigem Substrat überdeckt und der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen werden.