Planunterlagen: Langenhorn68

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.3. Altlastverdächtige Flächen

Im südlichen Teil des Plangebietes im Bereich des Güterbahnhof Ochsenzoll lag eine Grundwasserbelastung durch Pflanzenschutzmittel (PSM) vor, hauptsächlich Bromacil, Diuron und Ethidimuron im 1. Grundwasserleiter.

Eine Gefährdung des Grundwassers wird nicht weiter gesehen.

3.2.4. Kampfmittelverdacht

Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann nicht ausgeschlossen werden.

Vor Eingriff in den Baugrund/Bauvorhaben muss der Grundeigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Kampfmittelfrage klären.

Hierzu kann ein Antrag auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung bei der GEKV (Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht) gestellt werden.

3.2.5. Wasserschutzgebiet

Das gesamte Plangebiet liegt in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Langenhorn/ Glashütte vom 18. Januar 2000 (HmbGVBl. S. 31), zuletzt geändert am 15. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 277)