Planunterlagen: Langenhorn68

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1. Raumordnung und Landesplanung

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) mit seiner 66. Änderung stellt für das Plangebiet östlich der Langenhorner Chaussee gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen und Flächen für Bahnanlagen dar. Im Süden verläuft eine Schnellbahntrasse. Nördlich der Schnellbahnhaltestelle ist eine P+R-Anlage gekennzeichnet und die Langenhorner Chaussee ist als sonstige Hauptverkehrsstraße hervorgehoben.

3.1.2. Landschaftsprogramm

Im Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) mit seiner 50. Änderung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans östlich der Langenhorner Chaussee die Milieus „Verdichteter Stadtraum“, „gartenbezogenes Wohnen“, „Gleisanlage, oberirdisch“ und „sonstige Hauptverkehrsstraße“ sowie die milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Die Langenhorner Chaussee ist einschließlich eines beidseitigen Korridors als Entwicklungsbereich Naturhaushalt gekennzeichnet.

In der Karte Arten- und Biotopschutz sind östlich der Langenhorner Chaussee die Biotopentwicklungsräume Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil (13a), „offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen, wie Hecken, Knicks, Tümpeln, Ruderalflächen, Gehölzbeständen, Bäumen und Wiesen bei hohem Anteil an Grünflächen“ (11a), „Gleisanlagen“ (14d) und Hauptverkehrsstraßen (14e) dargestellt.