Planunterlagen: Langenhorn68

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Mit der Planaufstellung soll der Bereich um den U-Bahnhof Ochsenzoll als zentraler Standort reaktiviert werden. Das aufgegebene ehemalige Bahngelände der Deutschen Bahn soll neu strukturiert bzw. an die vorhandenen Nutzungen angebunden werden.

Hierzu wurde vom November 1997 bis zum Februar 1998 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ein konkurrierendes Gutachterverfahren zur Klärung der städtebaulichen Bedingungen für eine Neustrukturierung in diesem Bereich durchgeführt. Es wurde ein Nutzungskonzept für die Flächen der Deutschen Bahn zur Aktivierung des Zentrums um den U-Bahnhof Ochsenzoll als Kerngebiet entwickelt, bei der die im Bebauungsplan Langenhorn 12 festgesetzte P+R Anlage an eine zentralere Stelle direkt nördlich der U-Bahn verlagert werden sollte.

Mit der Übernahme der Flächen der Deutschen Bahn sowie der Grundstücke an der Langenhorner Chaussee (von der U-Bahn bis zum Stockflethweg) durch den ortsansässigen KFZ-Handel, musste dieses städtebauliche Konzept in mehreren Schritten von 1999 bis 2018 modifiziert werden. Der dominierende KFZ-Handel soll nunmehr zusammen mit ergänzendem Einzelhandel als zentrale Nutzung mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden. Zudem soll die per Vertrag gesicherte neue grüne Wegeverbindung entlang der U-Bahntrasse entsprechend den Darstellungen des Landschaftsprogramms auch planungsrechtlich abgesichert werden. Auf die Durchsetzung einer P+R-Anlage ist im Laufe des Verfahrens zugunsten der Wohnruhe verzichtet worden.

Neben diesen zentralen Nutzungen am Bahnhof Ochsenzoll sollen die bestehenden Nutzungen nördlich des Stockflethweges, insbesondere die Mischnutzung an der Langenhorner Chaussee entsprechend den vorhandenen Strukturen weiterentwickelt und die vorhandene Wohnnutzung durch eine hintere Bebauung moderat verdichtet werden.

Südlich der U-Bahnstation Ochsenzoll soll die Bebauung an der Langenhorner Chaussee im Sinne des zentralen Standorts ebenso wie der nördliche Bereich stärker verdichtet und einer flexibleren Nutzungsart zugeführt werden.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635).

In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs-, abwasser- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 5/ 99 vom 27. Dezember 1999 (Amtl. Anz. 2000 S. 73) mit der Änderung vom 06.12.2012 (Amtl. Anz. 2013 S. 13) eingeleitet. Die Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung und die 1. öffentliche Auslegung des Plans haben nach den Bekanntmachungen vom 27. März 2000 und 6. Dezember 2012 (Amtl. Anz. 2000 S. 1171 und 2013 S. 14) stattgefunden.

Das Plangebiet wurde nach der ersten öffentlichen Auslegung verkleinert.

Das Planverfahren ist vor dem Inkrafttreten der Änderung des BauGB (13. Mai 2017) förmlich eingeleitet sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden, so dass nach § 245c Absatz 1 in Verbindung mit § 233 Absatz 1 BauGB noch die bis dahin geltenden Vorschriften des BauGB anzuwenden sind.

3. Planerische Rahmenbedingungen