Verordnung
Das Dokument ist in einzelne Absätze gegliedert. Sie können zu jedem Absatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet. Soweit keine formalen Stellungnahmen zur Verordnung oder Planzeichnung abgeben werden, genügt es inhaltliche Stellungnahmen nur den Begründungsabsätzen zuzuordnen, weil alle Festsetzungen aus Planzeichnung und Verordnung in der Begründung zu finden sind und für die Arbeitskreise thematisch sortiert werden können.
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