Barmbek-Nord38

Aktuelle Mitteilung

Erneute öffentliche Auslegung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der fehlenden Erkennbarkeit der Gutachten auf der Homepage des Bezirksamtes während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum 03. Juni bis 03. Juli 2019, wird die Auslegung wiederholt. Von den Planunterlagen ist lediglich der Vorhaben- und Erschließungsplan dahingehend verändert worden, dass im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze die Gehwegführung angepasst wurde.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Barmbek-Nord 38, liegen vom 01. August 2019 bis 02. September 2019 Unterlagen für Sie zur Einsicht bereit. Sie haben die Möglichkeit in diesem Zeitraum unter anderem über das Online-Portal eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

Die während der Auslegung im Zeitraum 03. Juni bis 03. Juli 2019 eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und müssen nicht erneut vorgebracht werden.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635) öffentlich auszulegen:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord38

Das Bebauungsplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 1/19 eingeleitet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Barmbek-Nord und hat eine Größe von ca. 1,36 ha. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hufnerstraße - Osterbekkanal - Westgrenzen der Flurstücke 275 und 2073, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1966 der Gemarkung Barmbek- (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427).

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Barmbek-Nord 38 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau in besonders gut erschlossener Lage am Osterbekkanal geschaffen werden. Die bestehende Blockrandbebauung Hufnerstraße 53 bis 57 ist durch Wohnnutzung geprägt. Der übrige Gebäudebestand des Plangebiets diente bis 2014 einer Restaurantkette als Sitz der Firmenzentrale. Aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Gewerbebauten und fehlender Erweiterungsmöglichkeiten, wurde diese verlagert. Nach einer Zwischennutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, soll das ehemalige Betriebsgelände einer Wohngebietsnutzung mit ca. 132 Wohneinheiten zugeführt werden.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt, dem ein Vorhaben und Erschließungsplan eines privaten Vorhabenträgers zu Grunde liegt. Hierzu wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von §13a BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB hat am 25.02.2016 stattgefunden.

Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 01. August 2019 bis einschließlich 02. September 2019 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Technisches Rathaus, Kümmellstraße 6, VI. Obergeschoss, 20249 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus können die Auslegungsunterlagen auch im Internet unter www.hamburg.de/hamburg-nord/ eingesehen werden.

Auskünfte zum ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf erteilt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Telefonnummer 040 / 4 28 04 - 60 23 oder - 60 20.

Der Bebauungsplan-Entwurf kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „Hamburg Service“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt bis einschließlich 03. Juli 2019 Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Service sind unter folgender Adresse aufrufbar:

www.gateway.hamburg.de

Neben der zuvor genannten Möglichkeit, direkt online Stellung zu nehmen, können während der öffentlichen Auslegung bis einschließlich 03. Juli 2019 Stellungnahmen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.