Planunterlagen: Wilhelmsburg100 "Nördliches Elbinselquartier"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass der Planung

Dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 100 liegt das vom Senat beschlossene Leitbild „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ zugrunde. Durch die Verlegung der Bundesstraße 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße) bieten sich in Wilhelmsburg grundsätzlich neue Möglichkeiten zur baulichen Nutzung sowohl auf der Fläche der ehemaligen Straßentrasse als auch in den beidseitig daran angrenzenden Bereichen. Mit der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße in Richtung Osten verliert die Straße ihre Barrierewirkung, die eine städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich bislang verhinderte.

Das Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Straße startete am 17. Februar 2011 mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und wurde durch den Planfeststellungsbeschluss der zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) am 26. Juni 2013 abgeschlossen. Nach Baubeginn im August 2013 wurde ab Oktober 2019 der Verkehr auf die verlegte Straße übergeleitet und die alte Trasse entwidmet.

Die Bündelung der Verkehrstrassen in Wilhelmsburg reduziert die Belastung durch Straßen- und Schienenlärm und schafft zugleich freie Flächen im Herzen des Stadtteils. Dadurch eröffnen sich neue Perspektiven für die Stadtentwicklung auf der Elbinsel. Die Flächen rund um die ehemalige Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße eignen sich allem voran für umfassenden Wohnungsneubau. Insgesamt werden in den drei großen Projektgebieten Elbinselquartier, Wilhelmsburger Rathausviertel und Spreehafenviertel bis zu 5.000 neue Wohnungen in zentraler Lage in Wilhelmsburg geplant. Dadurch wachsen die bislang getrennten Wohnquartiere des Stadtteils zusammen.

Für den Bereich der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße zwischen Vogelhüttendeich und Rotenhäuser Straße wurde 2016 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt und auf Basis der Wettbewerbsergebnisse anschließend ein Funktionsplan erstellt. Das Gebiet des Funktionsplanes für das Elbinselquartier wurde zur bauleitplanerischen Umsetzung in zwei Bebauungspläne mit den Bezeichnungen Wilhelmsburg 100 (Nordteil) und Wilhelmsburg 99 (Südteil) aufgeteilt. Der nördliche Teil des Funktionsplanes bildet somit die Grundlage für den Bebauungsplan Wilhelmsburg 100.

Die IBA Hamburg GmbH wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) als Projektentwicklerin für das gesamte Plangebiet Elbinselquartier (vormals Nord-Süd-Achse) beauftragt. Die Bebauungsplanung liegt in der Zuständigkeit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Das Plangebiet wird im Wohnungsbauprogramm 2024 des Bezirks Hamburg-Mitte als Potenzialfläche WB 16 „Elbinselquartier Nord“ erfasst.

Durch den Bebauungsplan soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung des Ziels des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß des im Jahr 2016 mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden geschlossenen Bündnisses für das Wohnen geleistet werden; den zukünftigen Wohnungsbedarf sicherzustellen und die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung auf einem dauerhaft hohen Niveau zu gewährleisten.

2. Grundlage und Verfahrensablauf

Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 12. August 2025 (BGBl. I Nr. 189 S. 1, 9). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan Festsetzungen gemäß § 85 Absatz 7 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 05. März 2025 (HmbGVBl. S. 270), gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBI. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92) in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 22), gemäß § 4 Absatz 1 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes in der Fassung vom 20. Februar 2020, zuletzt geändert am 13. Dezember 2023 (HmbGVBl. S. 443) und gemäß § 9 Absatz 4 des Hamburgischen Abwassergesetzes in der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 6. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 93, 127).

Das Bebauungsplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss M …………. vom ……... (Amtl. Anz. Nummer ………… vom ………., S. ……….) eingeleitet.

Eine öffentliche Plandiskussion hat nach der Bekanntmachung vom 28. Juni 2019 (Amtl. Anz. S. 847) am 15. Juli 2019 im Haus der Jugend in Wilhelmsburg stattgefunden.

Die öffentliche Auslegung hat nach der Bekanntmachung vom …………………… (Amtl. Anz. S. ……………) vom ………………. bis ………………… stattgefunden.

3. Planerische Rahmenbedingungen

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