Planunterlagen: Wilhelmsburg100 "Nördliches Elbinselquartier"

Verordnung

§ 1

§ 1 Nummer 1

  1. Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 100 für den Geltungsbereich östlich Zeidlerstraße, südlich Vogelhüttendeich, beidseitig Ernst-August-Kanal, westlich Jaffe-Davids-Kanal und nördlich Rotenhäuser Wettern, Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 137, wird festgestellt.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Nordgrenze des Flurstücks 12844, Westgrenze des Flurstücks 538 – über das Flurstück 529 (Vogelhüttendeich) – Westgrenze des Flurstücks 524 – über das Flurstück 13816 (Ernst-August-Kanal) – über das Flurstück 12180 – Schlenzigstraße – Nordgrenze des Flurstücks 5604 (Schiffsgraben), Ostgrenze der Flurstücke 5604 und 8521 – über das Flurstück 5743 (Honartsdeicher Weg) – über das Flurstück 13777 (Wilhelmsburger Reichsstraße) – Ostgrenze der Flurstücke 10234 und 13839, Südgrenze der Flurstücke 13839, 13835, 13836, 13833, 13829, 13827, 13824, 13821 und 13818, Ostgrenze der Flurstücke 13793 und 13798 – über die Flurstücke 13803, 13813 und 13814 – Ernst-August-Kanal – Jaffe-Davids-Kanal – über das Flurstück 9133 – Ostgrenze des Flurstücks 1183, Südgrenze der Flurstücke 1183, 9131 und 9129 – über das Flurstück 1181 (Jaffestraße) – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5090 – über die Flurstücke 5389, 925 (ehemalige Wilhelmsburger Reichsstraße), 874 und 9140 – Aßmannkanal – über das Flurstück 8724 – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 9837, Südgrenze der Flurstücke 12844 und 860 der Gemarkung Wilhelmsburg – Zeidlerstraße.

§ 1 Nummer 2

  1. Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Absatz 1 des Baugesetzbuches werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.
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