Gross-Borstel31

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Auslegung einer Änderung des Landschaftsprogramms vom10. Februar – 11. März 2020

Die Änderung des Landschaftsprogramms „Wohnen südlich Papenreye in Groß Borstel“ (L06/18) wird gemäß § 5 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167) öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans ist bereits abgeschlossen. Die Unterlagen werden Ihnen zur Kenntnis bereitgestellt. 

Das Gebiet der Änderung des Landschaftsprogramms liegt südlich der Papenreye, nördlich des Niendorfer Wegs und der Stavenhagenstraße, östlich der Tarpenbek und westlich der Grünanlage Pehmöllers Garten im Stadtteil Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406).

Im Landschaftsprogramm soll unter Beachtung des zu ändernden Flächennutzungsplans die Milieus „Etagenwohnen“ und „Gartenbezogenes Wohnen, Grünqualität sichern, parkartig“ dargestellt werden. Außerdem wird eine Grüne Wegeverbindung weitergeführt.

In der Karte Arten- und Biotopschutz wird künftig der Biotopentwicklungsraum 12 „Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringerem Grünanteil“ sowie 10e „Sonstige Grünanlage“ dargestellt.

Das Plangebiet der Änderung des Landschaftsprogramms umfasst etwa 4,2 ha.

Der Entwurf der Änderung des Landschaftsprogramms wird mit Beschluss, Erläuterungsbericht und Karten nach § 5 Absatz 2 HmbBNatSchAG in der Zeit vom 10. Februar – 11. März 2020 an den Werktagen während der Dienststunden im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Kümmellstraße 6, VI. Obergeschoss, 20249 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Ein Duplikat der Änderung des Landschaftsprogramms kann in der Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, I. Obergeschoss (Eingangsbereich) Raum E.01.274, im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu der ausliegenden Änderung des Landschaftsprogramms bei den oben genannten Dienststellen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Landschaftsprogramm unberücksichtigt bleiben.